Boddenblick

Vorpommern · Rügen · Hiddensee

Hafen Neuendorf (Hiddensee)

Kommunalhafen · 54° 31,45′ N · 13° 05,60′ O

Passt das für mein Boot?

Wasserstand wird geladen …

Der Tiefgang bleibt lokal in deinem Browser und gilt auch auf der Übersichtskarte. Gerechnet wird gegen den Wasserstand von jetzt — er ändert sich.

Gut zu wissen

Wind

Wind wird geladen …

Aus der Vogelperspektive

Luftbild wird geladen …

Luftbild und Seezeichen dienen der Orientierung, nicht der Navigation. Die eingezeichneten Seezeichen stammen aus OpenSeaMap und sind nicht amtlich; sie können veraltet sein. Amtlich sind allein Seekarten und die Nachrichten für Seefahrer.

Hafen in Zahlen

Liegeplätze insgesamt
50
davon für Gäste
keine belegte Angabe
Größter Tiefgang am Liegeplatz
keine belegte Angabe
Größte Schiffslänge
keine belegte Angabe
Wassertiefe im Hafen
2,00 m (Stand Februar 2026)

Ausstattung

Kontakt

Hafenmeister
keine belegte Angabe
Telefon
0171 1221547
E-Mail
Funk (VHF)
keine belegte Angabe
Gebühren
Für Wassersportfahrzeuge 2,00 € je angefangenem Meter Schiffslänge (LÜA) und je angefangene 24 Stunden; Hafenbenutzungs- und Kaibenutzungsgebühren fallen für sie nicht an. Bei Mehrrumpfwasserfahrzeugen erhöhen sich Hafenbenutzungs- und Liegegebühr um das 1,5-fache — für Sportboote wirkt das deshalb allein auf die Liegegebühr. Pauschalen werden auf Antrag gewährt: die Jahrespauschale zum 25-fachen Tagessatz, die für Wasserwanderrastplätze ausdrücklich nicht gilt, und die Saisonpauschale zum 80-fachen Tagessatz für die Monate April bis September, die nur für Wasserwanderrastplätze gilt — dort soll die Nutzung nicht länger als 28 Tage ununterbrochen erfolgen, wiederholte Nutzung ist zulässig. Der Hafen umfasst beide Einheiten der Ortslage, Kommunalhafen und Wasserwanderrastplatz Neuendorf; die Pauschalen unterscheiden danach. Hinzu kommt die Kurabgabe: ganzjährig 2,50 € je Person und Tag sowie 0,50 € je Hund und Tag, Kinder unter 18 Jahren sind befreit; die Gemeinde stellt ausdrücklich klar, dass die Kurabgabepflicht auch für Nutzer der Wasserwanderrastplätze besteht (Betreiberseite, nicht Satzung). Maßgeblich: Hafengebührensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee für die kommunalen Häfen in Kloster, Vitte und Neuendorf (§§ 4, 7 und 9), beschlossen am 15.07.2025, in Kraft seit 01.08.2025, korrigierte Fassung vom 05.11.2025.
Webcam
keine belegte Angabe
Woher die Zahlen stammen

Tiefe in der Ansteuerung

Amtlich gemeldete Mindertiefe
2,00 m
Bekanntmachung für Seefahrer
BfS 235/26
Stand der Meldung
August 2026
Gilt für
Hiddenseefahrwasser bis Fahrwasser Neuendorf (BfS 235/26)

So rechnet die Ampel

Pegelwerte werden geladen …

Quellen

Stimmt hier etwas nicht?

Wenn du vor Ort etwas anderes vorfindest als hier steht — Tiefen, Liegeplätze, Ausstattung, Zufahrt — schreib es mir.

Beobachtung melden