Hafen Neuendorf (Hiddensee)
Kommunalhafen · 54° 31,45′ N · 13° 05,60′ O
Passt das für mein Boot?
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Der Tiefgang bleibt lokal in deinem Browser und gilt auch auf der Übersichtskarte. Gerechnet wird gegen den Wasserstand von jetzt — er ändert sich.
Gut zu wissen
- Dreiteilige Anlage: Fischereihafen im Norden, Fähr- und Wassertaxianleger in der Mitte, Wasserwanderrastplatz im Süden.
- Grillplatz auf der Freifläche, Imbiss am Hafen.
Wind
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Aus der Vogelperspektive
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Luftbild und Seezeichen dienen der Orientierung, nicht der Navigation. Die eingezeichneten Seezeichen stammen aus OpenSeaMap und sind nicht amtlich; sie können veraltet sein. Amtlich sind allein Seekarten und die Nachrichten für Seefahrer.
Hafen in Zahlen
- Liegeplätze insgesamt
- 50
- davon für Gäste
- keine belegte Angabe
- Größter Tiefgang am Liegeplatz
- keine belegte Angabe
- Größte Schiffslänge
- keine belegte Angabe
- Wassertiefe im Hafen
- 2,00 m (Stand Februar 2026)
Ausstattung
- Sanitär (WC, Duschen)vorhanden
- Landstromvorhanden
- Wasservorhanden
- WLANkeine belegte Angabe
- Tankstellekeine belegte Angabe
- Krankeine belegte Angabe
- Slipanlagekeine belegte Angabe
Kontakt
- Hafenmeister
- keine belegte Angabe
- Telefon
- 0171 1221547
- hafenmeister-neuendorf@seebad-hiddensee.de
- Funk (VHF)
- keine belegte Angabe
- Gebühren
- Für Wassersportfahrzeuge 2,00 € je angefangenem Meter Schiffslänge (LÜA) und je angefangene 24 Stunden; Hafenbenutzungs- und Kaibenutzungsgebühren fallen für sie nicht an. Bei Mehrrumpfwasserfahrzeugen erhöhen sich Hafenbenutzungs- und Liegegebühr um das 1,5-fache — für Sportboote wirkt das deshalb allein auf die Liegegebühr. Pauschalen werden auf Antrag gewährt: die Jahrespauschale zum 25-fachen Tagessatz, die für Wasserwanderrastplätze ausdrücklich nicht gilt, und die Saisonpauschale zum 80-fachen Tagessatz für die Monate April bis September, die nur für Wasserwanderrastplätze gilt — dort soll die Nutzung nicht länger als 28 Tage ununterbrochen erfolgen, wiederholte Nutzung ist zulässig. Der Hafen umfasst beide Einheiten der Ortslage, Kommunalhafen und Wasserwanderrastplatz Neuendorf; die Pauschalen unterscheiden danach. Hinzu kommt die Kurabgabe: ganzjährig 2,50 € je Person und Tag sowie 0,50 € je Hund und Tag, Kinder unter 18 Jahren sind befreit; die Gemeinde stellt ausdrücklich klar, dass die Kurabgabepflicht auch für Nutzer der Wasserwanderrastplätze besteht (Betreiberseite, nicht Satzung). Maßgeblich: Hafengebührensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee für die kommunalen Häfen in Kloster, Vitte und Neuendorf (§§ 4, 7 und 9), beschlossen am 15.07.2025, in Kraft seit 01.08.2025, korrigierte Fassung vom 05.11.2025.
- Webcam
- keine belegte Angabe
Woher die Zahlen stammen
Tiefe in der Ansteuerung
- Amtlich gemeldete Mindertiefe
- 2,00 m
- Bekanntmachung für Seefahrer
- BfS 235/26
- Stand der Meldung
- August 2026
- Gilt für
- Hiddenseefahrwasser bis Fahrwasser Neuendorf (BfS 235/26)
So rechnet die Ampel
Pegelwerte werden geladen …
Quellen
- https://www.openstreetmap.org/#map=17/54.524117/13.093262 — abgerufen am 14.08.2026
- https://www.seebad-hiddensee.de/haefen/hafen-neuendorf/ — abgerufen am 26.08.2026
- https://www.seebad-hiddensee.de/buergerservice/hafen-und-kurbetrieb/ — abgerufen am 14.08.2026
- https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Bfs/bfsMeldung:320534:elwis_bfs_showBfs — abgerufen am 14.08.2026
- https://www.amt-westruegen.de/rechtsgrundlagen/1/55778/ — abgerufen am 26.08.2026
- https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/5/5/7/7/8/Hafengebuehrensatzung_2025_Korrektur.pdf — abgerufen am 26.08.2026
- https://www.amt-westruegen.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html — abgerufen am 26.08.2026
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