Kommunalhafen Lauterbach
Kommunalhafen · 54° 20,49′ N · 13° 30,10′ O
Passt das für mein Boot?
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Der Tiefgang bleibt lokal in deinem Browser und gilt auch auf der Übersichtskarte. Gerechnet wird gegen den Wasserstand von jetzt — er ändert sich.
Gut zu wissen
- Ein- und auslaufende Schiffe dürfen nur mit kleinster Fahrstufe fahren, höchstens mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
- Auslaufende Schiffe haben grundsätzlich Wegerecht vor einlaufenden Schiffen.
- Der Hafenmeister legt die Liegeplätze fest und weist sie auf Antrag zu; ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht. Zugewiesene Plätze dürfen ohne seine Anordnung nicht gewechselt werden, und auf sein Verlangen ist auf einen anderen Liegeplatz zu verholen.
- Auf Weisung des Hafenmeisters ist nebeneinander festzumachen; die Schiffseigner haben den berechtigten Benutzern der wasserseitig liegenden Schiffe den Übergang über ihre Schiffe zu gestatten.
- An Spundwänden und Steilmolen darf nur mit Zustimmung des Hafenmeisters festgemacht werden; auch Festmacher- und Ankertonnen dürfen ohne seine Zustimmung nicht ausgelegt werden.
- Die zur Abrechnung erforderlichen Daten des Fahrzeugs sind unverzüglich nach der Ankunft bzw. vor dem Verlassen des Hafens über das Hafenamt der Stadt Putbus anzugeben; auf Verlangen sind die Schiffs-, Lage- und Beförderungspapiere vorzulegen.
- Das Angeln im Hafenbecken und im Bereich der Hafeneinfahrt ist verboten, ebenso das Baden im Hafenbecken.
Wind
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Aus der Vogelperspektive
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Luftbild und Seezeichen dienen der Orientierung, nicht der Navigation. Die eingezeichneten Seezeichen stammen aus OpenSeaMap und sind nicht amtlich; sie können veraltet sein. Amtlich sind allein Seekarten und die Nachrichten für Seefahrer.
Hafen in Zahlen
- Liegeplätze insgesamt
- keine belegte Angabe
- davon für Gäste
- keine belegte Angabe
- Größter Tiefgang am Liegeplatz
- keine belegte Angabe
- Größte Schiffslänge
- keine belegte Angabe
- Wassertiefe im Hafen
- keine belegte Angabe
Ausstattung
- Sanitär (WC, Duschen)keine belegte Angabe
- Landstromvorhanden
- Wasservorhanden
- WLANkeine belegte Angabe
- Tankstellekeine belegte Angabe
- Krankeine belegte Angabe
- Slipanlagekeine belegte Angabe
Kontakt
- Hafenmeister
- keine belegte Angabe
- Telefon
- keine belegte Angabe
- keine belegte Angabe
- Funk (VHF)
- keine belegte Angabe
- Gebühren
- Entgeltordnung der Stadt Putbus für die Benutzung des Hafens Lauterbach (Hafenbenutzungsentgeltordnung), beschlossen am 27.03.2023, ausgefertigt am 12.04.2023, in Kraft mit Wirkung zum 01.01.2024. Liegeentgelte je laufendem Meter und Tag, Bruttobeträge einschließlich 19 % Umsatzsteuer: Sportboote 2,50 €, Mehrrumpfboote 3,50 €, Traditionsschiffe 2,00 €. Dauerlieger zahlen nach Grundfläche und Jahr: Sportboote 34,90 €, Fischerei und Traditionsschiffe je 23,30 €. Die Länge wird auf volle Meter abgerundet, die Grundfläche aus größter Länge (abgerundet) mal größter Breite (aufgerundet auf halbe Meter) gebildet; für jeden angefangenen Zeitabschnitt ist das volle Entgelt zu entrichten. Vom Liegeentgelt befreit sind unter anderem Schiffe, die den Hafen als Nothafen anlaufen, solange die Notlage anhält. Strom und Frischwasser rechnet der Hafen nach Verbrauch ab: 0,38 € je kWh und 3,50 € je m³ (Bruttobeträge, Stand des Inkrafttretens am 01.01.2024); die Sätze können bei geänderten Abrechnungen der Versorgungsunternehmen angepasst werden.
- Webcam
- keine belegte Angabe
Woher die Zahlen stammen
Tiefe in der Ansteuerung
- Amtlich gemeldete Mindertiefe
- 4,60 m
- Bekanntmachung für Seefahrer
- BfS 234/26
- Stand der Meldung
- August 2026
- Gilt für
- Fahrwasser Lauterbach, alle vier gemeldeten Streckenstücke (BfS 234/26); der Weg vom Greifswalder Bodden bis Tn 8 ist nicht erfasst, und die Zuordnung des Blocks zu diesem Hafen ist unbelegt
So rechnet die Ampel
Pegelwerte werden geladen …
Quellen
- https://putbus.de/stadt-putbus/satzungen/ — abgerufen am 27.08.2026
- https://putbus.de/stadt-putbus/wp-content/uploads/sites/3/2025/09/Hafenbenutzungsordnung-2002-1.pdf — abgerufen am 27.08.2026
- https://putbus.de/stadt-putbus/wp-content/uploads/sites/3/2025/09/Hafenbenutzungsentgeltordnung_vom_12.4.23.pdf — abgerufen am 27.08.2026
- https://putbus.de/stadt-putbus/wp-content/uploads/sites/2/2023/05/Aufhebungssatzung_Hafengebuehren_vom_12.4.23.pdf — abgerufen am 27.08.2026
- https://www.openstreetmap.org/node/327339385 — abgerufen am 27.08.2026
- https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Bfs/bfsMeldung:320531:elwis_bfs_showBfs — abgerufen am 27.08.2026
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