Hafen Breege
Kommunalhafen · 54° 36,74′ N · 13° 21,36′ O
Passt das für mein Boot?
Für diesen Hafen liegt uns keine amtliche Fahrwassertiefe vor — und auch keine Wassertiefe für das Hafenbecken. Die Ampel bleibt hier aus.
Gut zu wissen
- Die Liegeplätze für Tageslieger weist der Hafenmeister im Hafen zu. Bei Ankünften nach Büroschluss dürfen vorübergehend freie Liegeplätze genutzt werden; die Meldung beim Hafenmeister ist am folgenden Tag unverzüglich zu den Büroöffnungszeiten nachzuholen.
- Für Wasserfahrzeuge ist im Hafen eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten vorgeschrieben; ein- und auslaufende Fahrzeuge fahren mit kleinster Fahrstufe.
- Auslaufende Wasserfahrzeuge haben grundsätzlich Wegerecht vor einlaufenden; in der Hafeneinfahrt ist nicht länger aufzuhalten, als das Ein- oder Auslaufen nötig macht.
- Surfbretter und Tretboote dürfen im Hafenbecken nicht benutzt werden.
- Im gesamten Hafenbereich ist das Baden verboten, außer im Bereich der Punkte 7 bis 12, die die Karte zur Hafennutzungsordnung ausweist.
Wind
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Aus der Vogelperspektive
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Luftbild und Seezeichen dienen der Orientierung, nicht der Navigation. Die eingezeichneten Seezeichen stammen aus OpenSeaMap und sind nicht amtlich; sie können veraltet sein. Amtlich sind allein Seekarten und die Nachrichten für Seefahrer.
Hafen in Zahlen
- Liegeplätze insgesamt
- keine belegte Angabe
- davon für Gäste
- keine belegte Angabe
- Größter Tiefgang am Liegeplatz
- keine belegte Angabe
- Größte Schiffslänge
- keine belegte Angabe
- Wassertiefe im Hafen
- keine belegte Angabe
Ausstattung
- Sanitär (WC, Duschen)keine belegte Angabe
- Landstromkeine belegte Angabe
- Wasserkeine belegte Angabe
- WLANkeine belegte Angabe
- Tankstellekeine belegte Angabe
- Krankeine belegte Angabe
- Slipanlagekeine belegte Angabe
Gebühren
Nach dem Gebührenkatalog (Anlage 1 zum § 2), Nr. 1.1 Abs. 2 Ziff. 5, beträgt die Hafengebühr für Sportfahrzeuge 1,00 € je angefangenem Meter Schiffslänge und je angefangenen 24 Stunden; die Liegegebühr ist darin enthalten. Für Katamarane erhöht sich die Gebühr auf das 1,5-Fache. Sportboote, die einen Liegeplatz nur bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen, zahlen keine Gebühr; bis zu sechs Stunden verringert sie sich auf die Hälfte. Auf Antrag gibt es eine Jahrespauschale in Höhe des Fünfzigfachen des Tagessatzes. Befreit ist unter anderem, wer den Hafen als Nothafen oder zwecks ärztlicher Hilfe anläuft.
Für die Nutzung von Lagerflächen durch Sportboote nennt der Katalog unter Nr. 4.1 Abs. 3 je angefangene 30 Tage und Quadratmeter Grundfläche 0,80 € im Sommerhalbjahr (1. April bis 31. Oktober) und 0,40 € im Winterhalbjahr (1. November bis 31. März).
Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Hafenabgaben, erlassen von der Gemeindevertretung am 20.04.2010, unterzeichnet am 25.05.2010, in Kraft am Tag nach ihrer Bekanntmachung. Veröffentlicht ist sie als nichtamtliche Lesefassung, für die keine Gewähr übernommen wird.
Kontakt
- Hafenmeister
- Olaf Redmer
- Telefon
- 038391 579
- keine belegte Angabe
- Funk (VHF)
- keine belegte Angabe
- Webcam
- Webcam öffnen
Woher die Zahlen stammen
Tiefe in der Ansteuerung
Für diesen Hafen liegt uns keine amtliche Fahrwassertiefe vor — und auch keine Wassertiefe für das Hafenbecken. Was wir zu diesem Hafen sonst wissen, steht oben unter „Gut zu wissen".
Quellen
- https://www.breege.de/erkunden/aktiv-unterwegs/wassersport/ — abgerufen am 29.09.2026
- https://www.breege.de/webcam-hafen-breege/ — abgerufen am 29.09.2026
- https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/1/8/9/Hafennutzungsordnung-der-Gemeinde-Breege.pdf — abgerufen am 29.09.2026
- https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/legalframework/4/6/1/8/5/Satzung-der-Gemeinde-Breege-_ber-die-Erhebung-von-Hafenabgaben.pdf — abgerufen am 29.09.2026
- https://www.openstreetmap.org/node/289884907 — abgerufen am 29.09.2026
Stimmt hier etwas nicht?
Wenn du vor Ort etwas anderes vorfindest als hier steht — Tiefen, Liegeplätze, Ausstattung, Zufahrt — schreib es mir.